Erstberatung

Was können WIR schon in der kostenfreien Erstberatung für SIE leisten?

Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung habe Sie die Gelegenheit, uns schriftlich über das Kontaktformular Ihren Fall anhand etwa schon vorhandener Behandlungs-  und weiterer Unterlagen (z.B. Mutterpass, Krankenhausentlassungsbrief, Kinderuntersuchungsheft) zu schildern. Je nach vorhandenen Informationen beantworten wir Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung kursorisch schon folgende Fragen:

1.    Besteht eine haftungsrelevante Fallkonstellation bzw. bedarf es weiterer Ermittlungen?

2.    Welche Ansprüche können Ihnen zustehen und mit welchen Mitteln können Sie diese außergerichtlich durchsetzen?

3.    Welche Kosten kommen im Falle der anwaltlichen Vertretung auf Sie zu, wenn Sie außergerichtlich und ggf. gerichtlich aktiv werden möchten?

4.    Welche Kosten werden möglicherweise von Dritten getragen, insbesondere von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer und einem Rechtsschutzversicherer?

5.  Gibt es ein Verjährungsproblem?

Was können WIR im Falle der Mandatierung für SIE tun?

Wir prüfen in Ihrer Angelegenheit Ihre medizinische Behandlung ggf. nebst relevanten Vor- und Nachbehandlungen aus medizinrechtlicher Sicht umfassend. Nach Auswertung der anzufordernden Krankenunterlagen beantworten wir Ihre Frage, welche Chancen bestehen, Schadensersatzforderungen gegenüber Behandlern außergerichtlich und ggf. auch gerichtlich durchzusetzen.

Dementsprechend:

Fordern wir die vollständigen Behandlungsunterlagen an und erläutern Ihnen aus rechtlicher Sicht, ob und inwieweit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für Sie bzw. Ihr Kind erfolgreich durchgesetzt werden können.

Soweit es dann schon erforderlich ist, beauftragen wir für Sie eine(n) medizinischen Gutacher(in) und lassen Ihren Fall medizinisch prüfen, wobei je nach Fallkonstellation mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zusammengearbeitet wird oder wahlweise auch Privatgutachter beauftragt werden können. Den Schritt zu einer Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission empfehlen wir explizit nicht als ersten Weg der Begutachtung.

Sind Anhaltspunkte für eine Haftung aus fehlerhafter Behandlung und/oder Aufklärung gegeben, melden wir Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche bei der Gegenseite an und korrespondieren mit dem Berufshaftpflichtversicherer des Behandlers.

Dies führt mitunter schon außergerichtlich zu einer Regulierung der Ansprüche oder auch zum Abschluss eines für Sie sinnvollen Vergleichs.

Über die jeweiligen Schritte der Bearbeitung halten wir sowohl Sie, als auch Ihren Krankenversicherer, mit welchem wir empfehlen eng zusammen zu arbeiten, als auch Ihren Rechtsschutzversicherer regelmäßig unterrichtet.

Scheitern allerdings diese Verhandlungen setzen wir den Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch für Sie klageweise vor Gericht durch.

Aufgrund 20-jähriger Erfahrung in der Personenschadenregulierung ermitteln wir alle Schadensersatzpositionen gemeinsam mit Ihnen und erstellen auf dieser Grundlage eine umfassende Bezifferung der materiellen, wie auch der immateriellen Ersatzansprüche. Das Ziel ist immer, neben dem angemessenen Schmerzensgeldbetrag eine laufende Schadensersatzrente zu erstreiten, welche die laufenden Mehrbedarfskosten und ggf. auch den Erwerbsschaden oder den Haushaltsführungsschaden erfasst. In vielen Fällen sind aber auch Abfindungsvergleiche auf Grundlage einer Rentenkapitalisierung (Hochrechnung) oder auch reine Risikovergleiche denkbar. All dies kann sich im Laufe der Mandatsbearbeitung dynamisch entwickeln und Sie bleiben immer auf Augenhöhe.

 

Medizinjuristische Zweitmeinung

 

Immer wieder melden sich auch Mandanten, welche bereits anwaltlich vertreten sind, die aber das Bedürfnis nach einer Zweitmeinung haben. Sie haben den Eindruck, ihr Fall „laufe nicht so richtig“, weil Bearbeitung oder Verhandlungen stocken.

Insbesondere wenn nicht spezialisierte Anwaltskollegen sich an schwierigen Arzthaftungsfällen "abarbeiten" und den Fall dann doch nicht zum Erfolg führen können, werden wir nach einer zweiten Meinung gefragt.

Wir haben eine 12 Punkte-Checkliste mit den juristischen Standards zusammengestellt, die man von einem Fachanwalt für Medizinrecht erwarten darf. Diese Checkliste kann Ihnen bei der Beantwortung der Frage helfen, ob Sie einen kompetenten Anwalt gewählt haben.

 

Wir beraten und vertreten

  • Privatpersonen,
  • Krankenversicherer,
  • Vereine,
  • Stiftungen und andere.

Zu der Beratung in schadensersatzrechtlicher Hinsicht gehört auch die weitere Beratung in sozialrechtlicher, betreuungsrechtlicher und kranken- und pflegeversicherungsrechtlicher Art, weil sich diese Folgefragen nahezu immer in Fällen schwerer Personenschäden ergeben. Ggf. verweisen wir Sie auch an qualifizierte Kollegen.

Darüber hinaus bieten wir auch Vortragstätigkeit im Arzthaftungsrecht, zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzfragen an.

Fragen Sie uns gerne an!